Eine amtliche Wettanbieter-Blacklist gibt es nicht. Was die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) veröffentlicht, ist eine Whitelist: die Namen und Domains aller Anbieter, die in Deutschland Sportwetten anbieten dürfen. Wer dort nicht steht, hat für Sportwetten keine deutsche Erlaubnis vorzuweisen. Alles Weitere auf dieser Seite folgt aus diesem Abgleich.
Unsere Blacklist ist deshalb bewusst schmal. Wir nennen nur Namen, bei denen wir am 14.10.2026 selbst geprüft haben, dass sie auf der Whitelist für Sportwetten nicht geführt werden, und wir sagen nichts darüber hinaus. Wie Sie die Prüfung für jeden anderen Anbieter selbst machen, steht weiter unten.
Welche Wettanbieter stehen nicht auf der GGL-Whitelist?
Wir haben drei Namen gegen die Whitelist der GGL für Sportwetten abgeglichen. Die Liste führt aktuell 27 Einträge mit Betreiberfirma und Domains, Stand 02.10.2026; wir haben sie am 14.10.2026 abgerufen und durchsucht. Keiner der drei Namen kommt darin vor, weder als Marke noch als Domain.
| Name | Auf der GGL-Whitelist für Sportwetten? | Stand der Whitelist | Geprüft am |
|---|---|---|---|
| Vulkanbet | nicht auf der Whitelist | 02.10.2026 | 14.10.2026 |
| 22Bet | nicht auf der Whitelist | 02.10.2026 | 14.10.2026 |
| 20bet | nicht auf der Whitelist | 02.10.2026 | 14.10.2026 |
Das ist eine Tatsachenangabe, kein Urteil über die Anbieter im Übrigen. Sie bezieht sich ausschließlich auf die Kategorie Sportwetten; über andere Glücksspielarten sagt die Tabelle nichts. Wir verlinken diese Seiten nicht und erklären nicht, wie man sich dort anmeldet. Wer Zweifel hat, ob ein anderer Name erlaubt ist, prüft ihn mit den Schritten unten.
Namen und Domains ändern sich. Betreiberfirmen bringen Marken neu heraus, die GGL erteilt neue Erlaubnisse oder nimmt Einträge zurück. Eine Namensliste veraltet deshalb schneller als der Abgleich selbst.
So prüfen Sie die GGL-Whitelist in einer Minute
Die Whitelist liegt auf gluecksspiel-behoerde.de unter „Übersicht erlaubter Anbieter“. Sie ist die einzige Quelle, auf die wir uns für diese Frage verlassen.
- Rufen Sie die Whitelist der GGL auf und stellen Sie im Filter „Glücksspielart“ auf Sportwetten.
- Suchen Sie den Markennamen und, falls nichts erscheint, die Domain aus der Adresszeile.
- Lesen Sie im Impressum der Anbieterseite die Betreiberfirma nach. Die Whitelist ist nach Firmen geordnet („Betway Limited“, „bwin (Deutschland) Limited“), und eine Marke kann unter einem anderen Firmennamen laufen.
- Vergleichen Sie Firma und Domain mit dem Eintrag. Stimmen beide überein, ist der Anbieter erlaubt. Finden Sie keinen passenden Eintrag, haben Sie keinen Nachweis einer Erlaubnis.
- Prüfen Sie das Datum der Whitelist („Zuletzt aktualisiert am“) und wiederholen Sie die Prüfung, wenn Sie lange nicht dort waren.
Ein Siegel auf der Anbieterseite ersetzt diese Prüfung nicht. Auch ein deutschsprachiger Auftritt, bekannte Sponsoring-Partner oder gute Bewertungen auf fremden Portalen sagen nichts über die Erlaubnis. Viele Bewertungsseiten verdienen an Vermittlungen, das gilt auch für uns; deshalb entscheidet die Whitelist und nicht unsere Meinung.
Wie die Whitelist aufgebaut ist
Die Whitelist der GGL ist nach Glücksspielart gegliedert; für Sportwetten führt sie in unserem Abruf vom 14.10.2026 insgesamt 27 Einträge. Jeder Eintrag nennt eine Betreiberfirma, die zugehörigen Domains und den Vertriebsweg (online, stationär oder beides). So steht etwa die Betkick Sportsbetting Limited mit der Domain betano.de auf der Liste, die Hillside (Europe) ENC mit bet365.de oder die Tipico Co. Limited mit tipico.de. Bei einigen Betreibern stehen mehrere Domains im Eintrag, bei der Merkur Bets Malta Limited sind es vier.
Daraus folgt eine Faustregel: Die Marke auf der Anbieterseite muss nicht dem Firmennamen in der Liste entsprechen, die Domain aber schon. Taucht Ihre Adresse in keinem Eintrag auf, ist sie für Sportwetten nicht gelistet. Der Umkehrschluss gilt nicht: Dass eine Domain gelistet ist, sagt noch nichts über Quoten, Service oder Bonusbedingungen, nur über die Erlaubnis.
Auch die Whitelist hat Grenzen. Sie bildet den Stand des Tages ab, an dem die GGL sie zuletzt aktualisiert hat. Eine Marke, die gestern neu erlaubt wurde, kann noch fehlen, und eine, die ihre Erlaubnis verloren hat, kann noch drinstehen. Das Aktualisierungsdatum oben auf der Seite gehört deshalb zu jeder Prüfung.
Nicht lizenzierte Wettanbieter erkennen: sieben Anhaltspunkte
Kein einzelner Punkt beweist etwas. Mehrere zusammen sind ein Grund, vor einer Einzahlung zu prüfen.
| Anhaltspunkt | Was dahinter steckt |
|---|---|
| Kein Eintrag auf der GGL-Whitelist | Der härteste Test; er entscheidet allein. |
| Keine deutsche Erlaubnis im Impressum | Ein Impressum mit Betreiberfirma, aber ohne deutsche Erlaubnis. Eine ausländische Lizenz allein reicht für Deutschland nicht. |
| Werbung mit „ohne Limit“ oder „ohne Sperrdatei“ | Limit und Sperrabfrage sind in Deutschland Pflicht; wer ohne beides wirbt, bietet etwas an, das ein erlaubter Anbieter nicht anbieten darf. |
| Keine OASIS-Abfrage bei der Anmeldung | Erlaubte Anbieter fragen vor der Spielteilnahme die Sperrdatei ab. |
| Zahlungen fast nur per Krypto oder anonymer Karte | Allein kein Beweis, aber ein Hinweis, den Sie mit den anderen Punkten zusammen lesen sollten. |
| Ausländische Adresse, kein deutschsprachiger Ansprechpartner | Pflichtangaben sind dünn oder schwer zu überprüfen. |
| Bonus ohne klare Bedingungen | Wer Boni ohne nachlesbare Umsatzbedingungen bewirbt, macht es Ihnen schwer, den Preis des Angebots zu beurteilen. |
Ein professioneller Auftritt sagt über die Erlaubnis nichts: Eine Seite lässt sich schnell gestalten, die Erlaubnis muss beantragt und geprüft werden.
Anmeldung bei erlaubten Anbietern: Woran Sie den Unterschied bemerken
Wenn Sie ein Konto bei einem Anbieter mit deutscher Erlaubnis eröffnen, läuft die Anmeldung nach einem festen Muster. Sie geben persönliche Daten an, der Anbieter fragt die Sperrdatei OASIS ab, und vor Auszahlungen verlangt er in der Regel einen Identitätsnachweis. Zudem sehen Sie Einzahlungslimits, die Sie selbst setzen oder anpassen können. Das dauert länger als bei Seiten, die Ihnen sofortiges Spielen ohne Fragen versprechen – und genau dieser Unterschied ist der Zweck der Regeln.
Fehlt ein solcher Ablauf, ist das ein weiterer Anhaltspunkt, kein Beweis. Entscheidend bleibt der Abgleich mit der Whitelist.
Warum die Erlaubnis zählt: Was Ihnen sonst fehlt
Die Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 ist mehr als ein Stempel. An ihr hängen die Schutzmechanismen, die Sie bei einem GGL-Anbieter automatisch bekommen.
Dazu gehört die Sperrdatei OASIS: Wer sich dort sperren lässt, wird bei erlaubten Anbietern abgewiesen. Dazu gehört das anbieterübergreifende Einzahlungslimit von 1.000 Euro pro Monat, das über die Datei LUGAS geprüft wird. Und dazu gehört eine Behörde, die für Beschwerden zuständig ist. Bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis greift das alles nicht, denn dort gelten allein seine eigenen Bedingungen.
Rechtlich ist die Lage ebenfalls nicht entspannt. Das unerlaubte Veranstalten und Vermitteln von Glücksspiel ist verboten, und für die Teilnahme an einem unerlaubten Glücksspiel nennt das Strafgesetzbuch den Tatbestand des § 285. Wie das im Einzelfall wirkt, entscheiden die Gerichte; das ist keine Rechtsberatung. Warum das so ist und was OASIS im Detail leistet, steht im Leitfaden zu Wettanbietern ohne OASIS.
Whitelist und Blacklist: Was der Unterschied für Sie bedeutet
Eine Whitelist ist eine Positivliste: Wer drinsteht, ist erlaubt. Eine Blacklist wäre das Gegenstück, eine Negativliste. In Deutschland führt die GGL, die als gemeinsame Behörde der Länder in Halle (Saale) sitzt, die Positivliste. Sie ist amtlich und lässt sich mit einem Datum zitieren. Jede Negativliste, auch unsere, ist dagegen eine Auswahl, die jemand anders hätte treffen können.
Das hat eine praktische Folge. Wer nur eine Blacklist prüft und seinen Anbieter dort nicht findet, weiß noch nichts: Er kann erlaubt sein, aber ebenso gut schlicht noch nicht aufgeführt. Wer dagegen die Whitelist prüft und nichts findet, hat eine klare Antwort. Deshalb gehen wir den Weg über die Whitelist und verstehen unsere Tabelle oben als Beispiel dafür, wie der Abgleich aussieht, nicht als Vollständigkeitsversprechen.
Der rechtliche Rahmen ist der Glücksspielstaatsvertrag 2021. Er macht die Erlaubnis zur Voraussetzung dafür, dass ein Anbieter Sportwetten im Internet anbieten darf, und verpflichtet erlaubte Anbieter zu Spielerschutz-Maßnahmen wie der OASIS-Abfrage und dem Einzahlungslimit. Auf unserer Seite zu lizenzierten Wettanbietern sind die Betreiber und ihre Lizenznehmer aufgeführt, die wir prüfen.
Konto bei einem nicht lizenzierten Anbieter: Was tun?
Keine Panik, aber handeln Sie in dieser Reihenfolge. Fordern Sie zuerst Ihr Restguthaben zur Auszahlung an und halten Sie jede Ein- und Auszahlung mit Datum und Betrag fest, am besten als Screenshot. Zahlen Sie danach nichts mehr ein.
Ob Sie bereits gezahltes Geld zurückfordern können, ist eine Rechtsfrage, die wir hier nicht beurteilen. Eine anwaltliche Beratung klärt, welche Schritte im Einzelfall möglich sind. Wenn Sie merken, dass das Spielen selbst zum Problem wird, finden Sie auf der Seite Verantwortungsvolles Spielen konkrete Hilfe; die BIÖG-Telefonberatung zur Glücksspielsucht erreichen Sie anonym unter 0800 1 37 27 00.
Wo Sie erlaubte Anbieter finden
Der Wechsel kostet weniger, als viele erwarten. Erlaubte Anbieter müssen nicht schlechter sein: Große Wettmärkte, Live-Wetten und Streaming gibt es auch bei Betreibern mit deutscher Erlaubnis. Eine Übersicht mit Lizenzdaten und Reviews finden Sie im Wettanbieter-Vergleich. Vergleichen Sie vor der Anmeldung Quoten, Bonusbedingungen und Wettsteuer-Verfahren, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden. Wie sich Quoten bei den erlaubten Anbietern über den Spieltag bewegen, zeigt die Quotenfrequenz.
Eine Randnotiz zur Fehlersuche: Findet sich ein bekannter Markenname nicht auf der Whitelist, lohnt der Blick auf die Domain im Eintrag. Hinter vielen Marken steht eine Betreiberfirma mit mehreren Domains, etwa bei Merkur Bets.